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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 150

Umsatzbesteuerung der individuellen Portfolioverwaltung

EuGH muss jetzt über Steuerfreiheit entscheiden

Helmut Lehr

Nach dem NWB PAAAC-69476 konnte man durchaus begründeter Hoffnung sein, dass die individuelle Portfolioverwaltung bzw. Vermögensverwaltung steuerfrei ist. Die Finanzverwaltung hat auf diese Rechtsprechung allerdings mit einem Nichtanwendungserlass reagiert. Nun hegt der BFH offenbar selbst Zweifel daran, ob sich die (von ihm) angenommene Steuerfreiheit hinreichend klar aus dem Unionsrecht ergibt. Deshalb hat er dem EuGH gleich mehrere Fragen zur Auslegung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vorgelegt. Die umsatzsteuerliche Behandlung der individuellen Portfolioverwaltung steht damit weiterhin insgesamt auf dem Prüfstand.

I. Ausgangslage

Die Umsätze im Geschäft mit Forderungen und Wertpapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, sind nach § 4 Nr. 8c bzw. e UStG umsatzsteuerfrei. Für die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen ergibt sich die Steuerfreiheit aus § 4 Nr. 8f UStG. In seinem Urteil v. - V R 22/04 hatte der BFH über die umsatzsteuerliche Behandlung ...

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