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IWB Nr. 19 vom Seite 965 Fach 5 Ungarn Gr. 2 Seite 76

Das Steuerrecht Ungarns im Überblick

von Dr. Thomas Reith, M.A. und Dr. Tamas Tercsak, Stuttgart/Budapest

I. Formelles Steuerrecht in Ungarn

1. Ungarische Finanzbehörden

Auch in Ungarn sind die Steuerbehörden Teil einer von der allgemeinen staatlichen Verwaltung unabhängigen Verwaltungsstruktur. Zur Steuerverwaltung gehören in Ungarn, wie auch in der Bundesrepublik Deutschland, die Finanzämter (Adó- és Pénzügyi Ellenõrzési Hivatal - APEH; staatliche Steuerbehörde), das Zollamt (Vám- és Pénzügy rség Országos Parancsnoksága - VPOP; das Zollamt ist zuständig für bestimmte Steuerarten) sowie ferner das Gebührenamt (Illetékhivatal) und der Sekretär der Selbstverwaltung (Önkormányzat jegyzõje). Das Finanzministerium (Pénzügyminisztérium) ist die der staatlichen Steuerbehörde, dem Zollamt und dem Gebührenamt übergeordnete obere Verwaltungsbehörde. Die dem Sekretär der Selbstverwaltung übergeordnete obere Verwaltungsbehörde ist das Verwaltungsamt (Közigazgatási Hivatal) und die ihm übergeordnete oberste Verwaltungsbehörde ist das Finanzministerium (Pénzügyminisztérium).

2. Rechtsbehelfe

Gegen Steuerbescheide der staatlichen Steuerbehörde (Finanzamt) gibt es als Rechtsbehelf den Einspruch (fellebbezés jogorvoslata), der an die zuständige Steuerbehörde innerhalb einer Einspruchsfrist von 15 Tagen, g...

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