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IWB Nr. 22 vom Seite 1095 Fach 5 Großbritannien Gr. 2 Seite 398

Die Ertragsbesteuerung der Konzernunternehmung in Großbritannien im Rahmen der Einzelveranlagung

von Dipl.-Kfm. Uli Geiger, Ernst & Young, München

I. Grundlagen des britischen Körperschaftsteuersystems

Kapitalgesellschaften, die in Großbritannien ansässig sind, unterliegen unbeschränkt der Körperschaftsteuer, dem sog. ICTA 1988. Eine Kapitalgesellschaft gilt als im Inland steuerlich ansässig, wenn der Ort der geschäftlichen Oberleitung und Kontrolle (central management and control) der Kapitalgesellschaft im Vereinigten Königreich liegt oder, wenn die Gesellschaft in ein britisches Handelsregister eingetragen ist. Zum Einkommen der Kapitalgesellschaft zählen neben den laufenden Einkünften auch Veräußerungsgewinne (chargeable gains), deren Ermittlung gesondert nach dem TCGA 1992, dem Veräußerungsgewinnsteuergesetz erfolgt.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt für Gewinne von über £ 1,5 Mio 30 %. Gewinne unter £ 300 000 unterliegen einem ermäßigten Steuersatz von 20 %, unter £ 50 000 von 23,75 %. Für das Intervall von £ 300 000 bis £ 1,5 Mio beträgt der Körperschaftsteuersatz 32,5 % (Sec. 13 ICTA 1988). Gewinne unter £ 10 000 unterliegen einem Steuersatz von 0 %.

Das Körperschaftsteuersystem in Großbritannien stellt ein Teilanrechnungssystem dar, welches die Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinnanteile nicht vollständig vermeidet, ...

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