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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 14 | Anteilsverkauf: Ringweise Veräußerungen zur Verlustnutzung nicht missbräuchlich

Nach einem aktuellen BFH-Urteil ist die verlustbringende Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteils an einen Mitgesellschafter nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Veräußerer in engem zeitlichen Zusammenhang von einem anderen Mitgesellschafter dessen in gleicher Höhe bestehenden Anteil an derselben Gesellschaft erwirbt.

Pfiffige Steuergestaltungen sind das Salz in der Suppe. Daher lohnt es immer, ganz genau hinzusehen, wenn der Bundesfinanzhof eine Gestaltung daraufhin untersucht, ob ein Missbrauch vorliegt – im Sinne von § 42 AO. Das gilt natürlich umso mehr, wenn die BFH-Richter einen Gestaltungsmissbrauch verneinen. So wie im folgenden Fall:

Eine GmbH handelte mit Aktien. Mehrere Gesellschafter waren in gleicher Höhe beteiligt – wesentlich beteiligt im Sinne von § 17 EStG. Aufgrund einer negativen Börsenentwicklung waren die Beteiligungen drastisch im Wert gesunken. Die Gesellschafter wollten ihre Verluste steuerwirksam nutzen. Sie kamen daher auf folgende Idee: Sie veräußerten ihre jeweilige Beteiligung mit Verlust reihum an einen Mitgesellschafter. Zeitgleich erwarben sie wieder eine Beteiligung in gleicher Höhe ...

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