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NWB Nr. 17 vom Seite 1436

Kein Jahressteuergesetz 2011! Oder doch?

[i]NWB 13/2011 S. 1049Das BMF hat mit Stand vom den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vorgelegt (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRUmsG; vgl. hierzu NWB 13/2011 S. 1049). Hier soll u. a. geregelt werden, dass die Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG für die [i]Sanierungsklausel soll für VZ 2008-2010 erhalten bleibenVeranlagungszeiträume 2008 bis 2010 nicht aufgehoben wird (§ 34 Abs. 7c Satz 3 KStG). Die Bundesregierung begründet dies mit der angestrebten Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der EU-Kommission.

[i]JStG 2011?Der Gesetzentwurf soll wohl nach dem Willen der Regierung weiter ausgebaut werden und Teile eines Jahressteuergesetzes aufnehmen. Die Bundesregierung hat jedenfalls mehrfach betont, dass für 2011 kein Jahressteuergesetz geplant ist. Demzu S. 1437folge erscheint es schlüssig, wenn das BeitrRUmsG diese Funktion mit erfüllen soll. Hierauf deuten mehrere Aspekte hin: (1) Für ein EU-Umsetzungsgesetz ist es eher ungewöhnlich, dass vorab ein Referentenentwurf veröffentlicht wird. (2) Das Gesetzgebungsverfahren soll erst Ende des Jahres abgeschlossen werden; überdies ist eine Anhörung geplant.


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[i]Zeitplan Vorläufiger Zeitplan des BeitrRUmsG
 
   
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