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IWB Nr. 20 vom Seite 995 Fach 5 Liechtenstein Gr. 2 Seite 28

Steueroase Liechtenstein?

von Rechtsanwalt Jürgen Wagner, Konstanz, Konsulent in Zürich und Vaduz

I. Steuersystem in Liechtenstein

Das heute gültige liechtensteinische Steuergesetz stammt aus dem Jahre 1961 und wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert. Es ersetzte das Gesetz v. , das seinerseits das provisorische Steuergesetz des Jahres 1865 ablöste. Während das Gesetz aus dem Jahre 1865 auf dem Ertragsteuersystem basierte, wurden die jüngeren Gesetze vom Leitgedanken der allgemeinen Vermögensteuer mit ergänzender Erwerbsteuer geprägt. Nach diesem auch heute noch gültigen Konzept wird das Hauptgewicht auf die Besteuerung des Vermögens gelegt, während als Einkommen praktisch nur die Arbeitseinkünfte erfasst werden. Nicht steuerpflichtig sind demzufolge Einkünfte aus dem Vermögen, wie bspw. Mietzinsen und Gewinnanteile aus Kapitalgesellschaften usw. (systematisch unterscheidet sich davon beispielsweise das deutsche EStG, das Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit sowie Kapitaleinkünfte als Erwerbseinkünfte ansieht).

Am Grundsatz der liberalen Steuergesetzgebung mit ihrer Festsetzung niedriger Steuersätze, die den industriellen und gewerblichen Unternehmungen Anreiz zur Eröffnung von Betriebsstätten und ...

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