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IWB Nr. 5 vom Seite 223 Fach 5 Dänemark Gr. 2 Seite 138

Übersicht über die direkten Steuern Dänemarks

von Dr. Dieter Kischel, Brüssel

Von dem Steuerrecht des Königreichs Dänemark werden hier nur die Bestimmungen für das dänische Mutterland dargestellt. Grönland und die Faroer-Inseln sind zwar staatsrechtlich Teile des Reiches, haben aber steuerlich eine autonome Stellung, so daß die dänischen Steuergesetze keine Anwendung finden. Zwischen Dänemark und diesen beiden Gebieten bestehen Steuerabkommen. Die Steuergesetze gelten in Dänemark grundsätzlich zeitlich unbeschränkt. Zahlreiche Freibeträge und Freigrenzen werden aber automatisch an Geldwertveränderungen angepaßt. Lediglich die Steuersätze der kommunalen Steuern auf Einkommen und Grundbesitz müssen jährlich neu beschlossen werden.

I. Einkommensteuer

1. Allgemeines

In Dänemark unterliegen natürliche Personen drei Arten der Einkommensteuer; der Einkommensteuer des Staates, einer kommunalen Einkommensteuer und einer Einkommensteuer der Kreise. Mitglieder der dänischen Staatskirche unterliegen zudem der Kirchensteuer. Bis zum galt noch eine besondere Einkommensteuer. Sie erfaßte im Gegensatz zum allgemeinen (laufenden) Einkommen besonderes Einkommen wie Veräußerungsgewinne, Abfindungen und einmalige Zuwendungen mit ...

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