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IWB Nr. 6 vom Seite 283 Fach 5 Schweiz Gr. 2 Seite 532

Erwerbslose Wohnsitznahme in der Schweiz und die Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteuerung)

von RA Dr. iur. HSG Thomas Gehrig, Gründungsmitglied und Länderberater GLOBOGATE AG, Zürich

I. Schweizer Aufenthaltsbewilligung für Nichterwerbstätige

Vor Begründung eines länger als drei Monate andauernden Wohnsitzes bzw. Aufenthalts in der Schweiz muss eine Bewilligung bei der Fremdenpolizei eingeholt werden. Für zuziehende EU- und EFTA-Bürger haben sich seit Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz zum weitgehende Erleichterungen ergeben. Bislang wurde für den sog. Ruhewohnsitz eine Aufenthaltsbewilligung nur erteilt, wenn die übersiedlungswillige Person u. a. mindestens 55 Jahre alt war, weder im In- noch im Ausland erwerbstätig war und enge Beziehungen zur Schweiz darlegen konnte. Diese Voraussetzungen sind nun für EU- und EFTA-Bürger seit dem entfallen. Voraussetzung für eine erwerbslose Wohnsitznahme ist nur noch das Vorhandensein von ausreichenden finanziellen Mitteln und der Nachweis einer Krankenversicherung sowie keine Erwerbstätigkeit auf Schweizer Boden. Damit eröffnet sich auch für jüngere finanziell abgesicherte Personen — international tätige, standortunabhängige Unternehmerpersönlichkeiten oder Privatiers — die Möglichkeit, erhebliche steuerliche Vorteile nach Schweizer Recht zu genießen.

II. Definition der Schweiz...

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