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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5210/08 EFG 2011 S. 1244 Nr. 14

Gesetze: EStG 1997 § 10d Abs. 4 Fassung: 1999-03-24 EStG 1997 § 10d Abs. 3 S. 1AO § 181 Abs. 5AO § 169 Abs. 1 S. 1AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2AO § 170 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Keine nachträgliche Feststellung von Verlusten, die in bereits verjährten Veranlagungszeiträumen vollständig verbraucht worden wären

Leitsatz

1. Eine erstmalige Feststellung von Verlusten aus Veranlagungszeiträumen, für die bislang keine Einkommensteuererklärung abgegeben worden war, kommt nicht mehr in Betracht, wenn die Festsetzungsfrist für den ersten Veranlagungszeitraum, in den die nachträglich geltend gemachten Verluste hätten vorgetragen werden können und in dem sie vollständig verbraucht worden wären, bereits abgelaufen ist.

2. Daraus, dass der Einkommensteuerbescheid für das erste in Betracht kommende Vortragsjahr nicht mehr änderbar ist, folgt nicht, dass die festzustellenden Verluste deswegen in den nächsten noch offenen Veranlagungszeitraum vorzutragen sind.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 1217 Nr. 19
EFG 2011 S. 1244 Nr. 14
Ubg 2012 S. 771 Nr. 11
QAAAD-80810

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.02.2011 - 5 K 5210/08

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