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IWB Nr. 23 vom Seite 1183 Fach 5 Österreich Gr. 2 Seite 498

Steuerliche Behandlung von Schmiergeldern und Provisionen 3. Teil Steuerliche Absetzbarkeit von Geld- und Sachzuwendungen in Österreich

von WP und StB Dr. Franz Haimerl, Wien

Das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr v. führt in Art. 3 die von den Vertragsparteien vorzunehmenden Sanktionen an. Primär werden strafrechtliche Vorschriften gefordert. Daneben sieht Art. 3 Abs. 4 des OECD-Übereinkommens die Verhängung zusätzlicher zivil- und verwaltungsrechtlicher Sanktionen gegen eine Person, die wegen Bestechung eines ausländischen Amtsträgers strafrechtlichen Sanktionen unterliegt, vor.

Zu den verwaltungsrechtlichen Sanktionen zählen auch die in diesem Beitrag zu behandelnden steuerrechtlichen Vorschriften. Konkret wird im Steuerrecht den unerlaubten Zuwendungen der Betriebsausgabenabzug verwehrt, was in der Praxis eine massive ”Belastung” für derartige Zuwendungen bedeutet.

I. Einordnung von verbotenen Zuwendungen in das System des Betriebsausgabenabzuges (relevante Normen)

Gem. § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Im Mittelpunkt steht daher das Veranlassungsprinzip. Neben dieser Generalvorschrift enthält § 4 Abs. 4 EStG auch eine Aufzählung einzelner Aufwendungen und Ausgaben, die jedenfalls als Betriebsausgaben gelten. Die Einzelaufzählun...

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Steuerliche Behandlung von Schmiergeldern und Provisionen 3. Teil Steuerliche Absetzbarkeit von Geld- und Sachzuwendungen in Österreich

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