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NWB Nr. 16 vom Seite 1313

Verknüpfung der Unternehmensregister in der EU

[i]http://ec.europa.eu/internal_market/company/docs/business_registers/20110224_proposal_de.pdfDie Europäische Kommission hat am einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verknüpfung der Unternehmensregister aller EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Dieses „elektronische Netz” soll es Unternehmen erleichtern, den mit einer Geschäftstätigkeit im Binnenmarkt verbundenen Informationsbedarf leichter zu decken, in anderen EU-Staaten ihre Dienstleistungen anzubieten, dort Zweigniederlassungen zu gründen und bestehende Gesellschaften umzustrukturieren.

Die Informationen der nationalen Unternehmensregister [i]Aktuelle Statusinformationen in jedem EU-Staatsollen in allen Mitgliedstaaten aktuell zugänglich sein. Bislang ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit freiwillig; Recherchen sind daher bislang noch i. d. R. im jeweiligen Sitzstaat einer Gesellschaft durchführen. Zu den abrufbaren Daten sollen Rechtsform, Gesellschaftssitz, Kapitalausstattung und gesetzliche(r) Vertreter des Unternehmens zählen. Insbesondere Abfragen für grenzüberschreitende Vorgänge sollen beschleunigt werden. Die Unternehmensinformation wird nicht kostenlos sein, die Gebühr soll aber nicht über die dadurch verursachten Verwaltungskosten h...

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