Arbeitshilfe August 2012

Beruflich veranlasster Umzug: Mietentschädigung (fiktive Miete) als Werbungskosten - Mustereinspruch

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Beruflich veranlasster Umzug: Ist eine Mietentschädigung (fiktive Miete) als Werbungskosten abzugsfähig, wenn es trotz verstärkter Bemühungen nicht möglich war, das bisher selbst genutzte Wohnungseigentum zu einem angemessenen Preis zu veräußern?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB CAAAD-80430