Arbeitshilfe Dezember 2011

Berücksichtigung des Verhaltens anderer Behörden bei der Ermessensausübung - Mustereinspruch

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Inwieweit kann das Verhalten anderer Behörden auf das Steuerschuldverhältnis Einfluss nehmen und zu einem Erlassanspruch führen? - Ist das Verhalten anderer Behörden bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB BAAAD-80345