Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auswirkungen des auf die Verrechnungspreisbestimmung
I. Einleitung
Der BFH hat sich mit Urt. v. I R 103/00 (DB 2001, S. 2474 ff.; Revision gegen die Entscheidung des , DStRE 1999, 792) und Beschl. des BFH zur AdV v. , I S 3/01, BFH/NV 2001, S. 957) sehr grundlegend zu Fragen der Verrechnungspreisbestimmung und insbesondere der Dokumentation von Verrechnungspreisen durch den Steuerpflichtigen geäußert (vgl. hierzu bereits Kroppen/Rasch/Roeder, IWB F. 3 Gr. 1 S. 1787 ff.). Dieses Urteil ist nicht nur mit Spannung erwartet worden, sondern wird u. a. auch die weitere Diskussion um die Frage der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Bestimmung und Überprüfung von internationalen Verrechnungspreisen in den nächsten Jahren prägen. Die Entscheidung beinhaltet nicht nur Aussagen zur nicht gegebenen gesetzlichen Dokumentationspflicht bei verdeckten Gewinnausschüttungen (insbesondere für die Bestimmung von Verrechnungspreisen), sondern auch zu folgenden Aspekten:
Vorgaben zur Zuordnung der Darlegungslast für das Vorliegen/Nichtvorliegen einzelner Tatbestandsvoraussetzungen sowie für den näher zu bestimmenden Umfang einer verdeckten Gewinnausschüttung,S. 56
Annahme einer Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis im Rahmen der Tatbesta...