Gesetze: DBAGB Art. 2 Abs. 1 Buchst.h Unterabs. ii Doppelbuchst. aa, 18 Abs. 3 Buchst. a
Die auf nichtselbständige Arbeit in England entfallenden ausländischen Einkünfte sind von der deutschen Besteuerung freizustellen
Leitsatz
Einkünfte aus Quellen innerhalb Großbritanniens werden von der deutschen Besteuerung ausgenommen, wenn sie nach dem DBA in
Großbritannien besteuert werden können. Dabei gelten für die Zwecke dieser Bestimmung die Vergütungen, die durch eine in einem
der Gebiete ausgeübte unselbständige Tätigkeit erzielt werden (hier: Großbritannien), als Einkünfte aus Quellen innerhalb
dieses Gebietes (Art. XVIII Abs. 3 Buchst. a DBA-GB).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1521 Nr. 24 IStR 2011 S. 513 Nr. 13 EAAAD-80237
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 14.12.2010 - 1 K 1134/2008
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