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IWB Nr. 20 vom Seite 1009 Fach 3 Deutschland Gr. 1 Seite 1557

Die österreichische Privatstiftung — „Tax-haven” für deutsche Steuerpflichtige? —

von Prof. Dr. Michael Heinhold, StB, Universität Augsburg

Das österreichische Stiftungsrecht war bis vor wenigen Jahren durch die absolute Dominanz des Gemeinnützigkeitsgedankens gekennzeichnet. Es gab nur wenige (ca. 400) ausschließlich gemeinnützige und wohltätige Stiftungen (vgl. Breinl, S. 1), die keine nennenswerte wirtschaftliche Bedeutung erlangt hatten (vgl. Novotny, S. 1). Die Konkurrenz des Auslands war offensichtlich einer der ganz wesentlichen Impulse, die den österreichischen Gesetzgeber veranlaßt haben, ein Stiftungsrecht zu schaffen, das den Gemeinnützigkeitsgedanken völlig an den Rand schiebt und die benachbarten ausländischen Stiftungsgesetze, was die Privilegien anbelangt, teilweise deutlich übertrifft. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum öPSG heißt es hierzu wörtlich: „Andere Länder, wie etwa Deutschland, Schweiz und Liechtenstein, haben mit einem liberaleren Stiftungsrecht gute Erfahrungen gemacht. Besonders in liechtensteinischen Stiftungen wird viel ausländisches — auch österreichisches — Vermögen eingebracht. . . . Mit einem bedarfsgerechten Stiftungsrecht könnte nicht nur der Vermögensabfluß hintangehalten werden, sondern . . . sogar ein Anreiz geschaffen werden, ausländ...

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