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FG Rheinland-Pfalz 16.03.2011 6 V 1158/11, NWB 15/2011 S. 1227

Einkommensteuer | Willkürlicher Antrag auf getrennte Veranlagung

Im AdV-Beschluss v. 16. 3. 2011 hat das FG Rheinland-Pfalz u. a. zu der Frage Stellung genommen, wie ein nach Ergehen der Einkommensteuerbescheide gestellter Antrag auf getrennte Veranlagung zu beurteilen ist. Im Streitfall wurde die Ehefrau von ihrem Ehemann im Jahre 2007 geschieden, seit Juni 2005 lebten sie getrennt. Beide waren in den Streitjahren (2001–2005) Arbeitnehmer. Der Ehemann bezog Bruttoarbeitslöhne von rd. 100.000 €, während die Ehefrau erheblich geringere Bruttoarbeitslöhne (jeweils unter 10.000 €) erzielte. Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre wurden nicht eingereicht. Nachdem gegen den Ehemann ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung eingeleitet worden war, ergingen Einkommensteuerbescheide für die Streitjahre, mit denen die festgestellten Einkün...

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