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StuB 7/2011 S. 277

Umsatzsteuer | Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers

In den vier Rechtsstreitigkeiten, die der EuGH mit Urteilen vom NWB OAAAD-75602 entschieden hat, erklärten die Gewerbetreibenden die Umsätze aus dem Verkauf der Speisen und Mahlzeiten in ihren Mehrwertsteuererklärungen als dem ermäßigten Steuersatz unterliegend: Herr Bog verkaufte auf Wochenmärkten in drei gleichartigen Imbisswagen Getränke und verzehrfertig zubereitete Speisen, insbesondere verschiedene Würste und Pommes frites. An diesen Imbisswagen gab es geschützte Stellen, damit die Speisen an Ort und Stelle verzehrt werden konnten (Rs. C-497/09). CinemaxX betreibt Kinos in mehreren Städten in Deutschland. Die Kinobesucher können nicht nur Süßigkeiten und Getränke, sondern auch Portionen von Popcorn und Nachos zum Verzehr im Kinofoyer oder -saal erwerben (Rs. C-499/09). Herr Lohmeyer betr...

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