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StuB 7/2011 S. 270

Ansparrücklage nach § 7g EStG bei einem Betriebsübergang

Die erstmalige Bildung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG durch den Rechtsvorgänger in dessen letzter Bilanz ist gem. rkr. NWB VAAAD-39854 (EFG 2010 S. 948) nicht mehr zulässig, wenn im Zeitpunkt der Bilanzeinreichung beim FA der Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bereits auf den Rechtsnachfolger übergegangen ist.

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