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NWB-EV Nr. 4 vom Seite 117

Die Besteuerung wesentlicher Beteiligungen und Spekulationsgeschäfte

Rückwirkende Besteuerung von Wertsteigerungen vor dem 31. 3. 1999 regelmäßig verfassungswidrig

Jens Intemann

Das BVerfG hatte die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze gem. § 17 EStG und die Verlängerung der Spekulationsfrist gem. § 23 EStG, die der Gesetzgeber mit dem StEntlG 1999/2000/2002 vom vorgenommen hatte, teilweise für nichtig erklärt, weil die mit der Neuregelung verbundene Rückwirkung den Grundsatz des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes verletzt. Der Gesetzgeber hatte mit dem StEntlG die Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG auf 10 % abgesenkt und die Spekulationsfrist des § 23 EStG für Grundstückgeschäfte auf 10 Jahre verlängert. Diese Gesetzesänderungen sind insoweit verfassungswidrig, als Wertsteigerungen durch die Neuregelungen besteuert werden, die vor der Verkündung des Gesetzes am entstanden sind und nach der alten Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können. Soweit die Neuregelungen eine erweiterte Steuerpflicht auch für vor dem erworbenen Wirtschaftsgütern oder Beteiligungen statuiert, ist dies nach den Entscheidungen des BVerfG aus Sicht des Verfassungsrechts unbedenklich, soweit dies nur in die Zukunft wirkt. Zu den sich aus den Entscheidungen des BVerfG ergebenden Fragen der praktischen Umsetzung hat die Finanzverwaltung mit zwei BMF-Schreiben ausführlich Stellung genommen.

I. Die geset...

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