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FG Brandenburg 04.11.2010 4 K 10218/06 B, KSR 4/2011 S. 12

Berechnung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat im Hinblick auf die Gewährung von Kindergeld für ein volljähriges Kind entschieden, dass die Einkünfte und Bezüge eines Kindes auch dann um die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung zu vermindern sind, wenn das Kind bei einem Elternteil mitversichert ist und dieser Elternteil die Beiträge zahlt. Die Familienkasse hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

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