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Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Müllgebühren
Die Müllabfuhr erbringt laut FG Köln keine steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung, weil diese Entsorgungsleistung nicht im Haushalt erbracht wird. Auch eine teilweise Begünstigung der Müllgebühren, soweit sie auf das räumlich dem Haushalt zuzurechnende Abholen des Mülls entfallen, lehnt der Senat ab. Die Revision wurde zugelassen.