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Kein Halbabzugsverbot bei Einnahmen aus Anteilsveräußerung
Nach Ansicht des FG Mecklenburg-Vorpommern unterliegt der aus der Insolvenz einer GmbH entstandene Auflösungsverlust, nachdem zu keiner Zeit offene oder verdeckte Ausschüttungen erfolgt sind, auch dann nicht dem Halbabzugsverbot, wenn nachträglich aus der Veräußerung der GmbH-Anteile verlustmindernde Einkünfte erzielt werden. Das Finanzamt hat Revision eingelegt. Hinweis: Mit der Neuregelung des § 3c Abs. 2 EStG im JStG 2010 ist für die Anwendung des Teilabzugsverbots ab dem Veranlagungszeitraum 2011 bereits die Absicht zur Erzielung von Einnahmen i. S. des § 3 Nr. 40 ausreichend. Mit dieser Regelung wird die bisherige Verwaltungsauffassung bestätigt.