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BFH 11.11.2010 VI R 27/09, BBK 7/2011 S. 300

Sozialversicherung | Gutscheine als Sachbezug

Nach neuer Rechtsprechung des BFH führen Geldbeträge auf Warengutscheinen für Arbeitnehmer nicht mehr zwingend zu steuerpflichtigem Barlohn . Entscheidend hierfür sind die arbeitsvertraglichen Regelungen: Sehen sie einen Anspruch des Arbeitnehmers ausschließlich auf die Sache und nicht alternativ auf den Geldbetrag vor, besteht Steuerfreiheit selbst dann, wenn der Arbeitnehmer für den Sachbezug mit Geld in Vorleistung geht und/oder der Gutschein einen Geldbetrag in Euro enthält. Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Sachbezugsfreigrenze von 44 € nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht überschritten wird.

Hinsichtlich der Sozialversicherung gilt, dass die Sachbezüge beitragsfrei sind, wenn die Sachbezüge nach den vorgenannten Kriterien grundsätzli...

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