Kosten- und Leistungsrechnung
2. Aufl. 2011
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III. Kostenstellenrechnung
1. Aufgaben der Kostenstellenrechnung
151Die Kostenstellenrechnung ist bei Mehrproduktbetrieben das Bindeglied zwischen der Kostenarten- und der Kostenträgerrechnung. Sie schafft die Möglichkeiten für die Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger.
152Die Gemeinkosten fallen nicht für einen einzelnen Auftrag oder ein einzelnes Produkt, sondern für den Betriebsprozess allgemein an. Sie können nicht wie die Einzelkosten aufgrund von Belegen verursachungsgerecht einem bestimmten Kostenträger zugerechnet werden. Feststellen lässt sich jedoch, wo im Betrieb, in welcher Abteilung bzw. welcher Kostenstelle die Gemeinkosten angefallen sind. Damit ist die Verrechnung auf Kostenstellen möglich.
153Kostenstellen sind selbständig abzurechnende Abteilungen oder Bereiche. Die Leiter der Kostenstellen – oft gleichzeitig die Abteilungs- oder Werkstattleiter – sind verantwortlich für die Wirtschaftlichkeit ihrer Kostenstelle.
154Die Kostenstellenrechnung dient der
verursachungsgerechten Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen,
Ermittlung von Zuschlagssätzen für die Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger,
Berechnung der Selbstkostenpreise für innerbetriebliche Leis...