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IWB Nr. 19 vom Seite 977 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 3 Seite 282

Die Europäische Aktiengesellschaft auf dem level playing field der Gemeinschaft

von Rechtsanwältin Dr. Sabine Ebert, LL.M., Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf

Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten hat sich im Dezember 2000 auf dem EU-Gipfel in Nizza über die Schaffung und Ausgestaltung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) politisch geeinigt. Der Binnenmarktrat hat am 27. 9. 2001 der Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (SE-VO) und der Sozialrat hat am 8. 10. 2001 der Ergänzungsrichtlinie betreffend die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE-ErgRL) zugestimmt. Weil die Ergänzungsrichtlinie innerhalb von drei Jahren in mitgliedstaatliches Recht transformiert werden muss und die Verordnung nicht ohne sie in Kraft treten kann, wird die neue europäische Rechtsform den Unternehmen erst ab ca. Ende 2004 zur Verfügung stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Mitgliedstaaten alle geeigneten Maßnahmen getroffen haben, um das Wirksamwerden der SE-VO zu gewährleisten (Art. 68 Abs. 1 SE-VO). Insbesondere haben die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden festzulegen und die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten davon zu unterrichten (Art. 68 Abs. 2 SE-VO). Im Folgenden soll die neue europäische Rechtsform vo...

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