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IWB Nr. 19 vom Seite 977 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 1 Seite 138

Das Vorlageverfahren an den EuGH gemäß Art. 234 EG-Vertrag

von Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Martin Clausnitzer, LL.M., Freiburg i. Br.

I. Bedeutung des Vorlageverfahrens

Das Recht der Europäischen Gemeinschaften durchdringt in zunehmendem Maße die deutsche Rechtsordnung, nicht zuletzt das Steuerrecht. Seit den 60er Jahren haben EG-Kommission und Rat zahlreiche Rechtsakte erlassen, die für den steuerlichen Berater von grundlegender Bedeutung sind. Hierzu zählen vor allem die gesellschaftsrechtlichen Richtlinien und die Umsatzsteuerrichtlinien, aber auch diverse Verordnungen wie z. B. die VO 68/950/EWG über den Gemeinsamen Zolltarif — GZT — v. (ABl EG Nr. L 172 S. 1), die VO 87/2658/EWG über die Kombinierte Nomenklatur — KN — v. (ABl EG Nr. L 256 S. 1), die VO 85/2137/EWG über die Schaffung einer EWIV v. (ABl EG Nr. L 199 v. ) und die VO S. 978 92/218/EWG v. zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten bei der Erfassung und Kontrolle der Umsatzsteuern zur Vermeidung von Steuerausfällen (ABl EG Nr. L 24 v. ), ferner die ”Erste” Publizitätsrichtlinie 68/151/EWG v. (ABl EG Nr. L 65 v. ) und die ”Vierte” Bilanzrichtlinie 78/660/EWG v. (ABl EG Nr. L 222 v. ) sowie die ”Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie” 77/388/EWG v. (ABl EG Nr. L 145 v. ). In zahlreichen Aufsätzen einschlägige...

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Das Vorlageverfahren an den EuGH gemäß Art. 234 EG-Vertrag

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