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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 4726/09 Kg

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1

Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit in den Niederlanden – Antragstellung im Beschäftigungsstaat

Leitsatz

  1. Der Kindergeldanspruch einer in den Niederlanden erwerbstätigen Grenzgängerin ist auch dann ausgeschlossen, wenn sie ihren in den Niederlanden bestehenden Anspruch auf Kindergeld nicht geltend gemacht hat.

  2. Differenzkindergeld ist nur zu gewähren, wenn der andere Elternteil für dasselbe Kind in dem Wohnland der Familie Kindergeld beanspruchen kann. Der Grenzgänger selbst hat im Wohnland keinen Anspruch auf Differenzkindergeld (entgegen ).

Fundstelle(n):
IAAAD-76453

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.08.2010 - 7 K 4726/09 Kg

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