Beweisverwertungsverbot bei rechtswidriger Beschlagnahme
Leitsatz
Eine rechtswidrige Beschlagnahme von
Unterlagen (§ 108 Abs. 1 i. V. m. § 94 StPO) führt nicht zu einem
Verwertungsverbot der von der Steuerfahndung festgestellten Ergebnisse, wenn
der Beschlagnahmebeschluss nur wegen eines Formalfehlers aufgehoben wurde und
die Feststellungen der Steuerfahndung im Wesentlichen auf
Ermittlungsergebnissen beruhen, die gleichzeitig oder im Nachhinein aufgrund
rechtmäßig durchgeführter Aufklärungsmaßnahmen gewonnen worden sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 10 Nr. 14 DStR 2011 S. 670 Nr. 14 DStRE 2011 S. 528 Nr. 8 DAAAD-76420
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