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IWB Nr. 10 vom Seite 483 Fach 6 Usbekistan Gr. 2 Seite 6

Der Zollkodex der Republik Usbekistan

von Oberregierungsrat Stephen Stork, Taschkent/Usbekistan

Die Republik Usbekistan bemüht sich als einwohnerstärkster Staat Zentralasiens auch aufgrund der geographischen Lage sehr stark, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen möglichst vorteilhaft zu gestalten. Wie in den meisten Nachfolgestaaten der Sowjetunion ist es von großer Bedeutung, verstärkt die regionalen Besonderheiten der nunmehr souveränen Staaten in die rechtlichen Grundlagen einzubeziehen. Insbesondere die Zollgesetzgebung gestaltet maßgeblich die Durchlässigkeitskriterien des usbekischen Marktes.

Der Zollkodex der Republik Usbekistan wurde am vom Parlament der Republik Usbekistan verabschiedet und trat am in Kraft. Er umfaßt 198 Artikel, die durch 11 Abschnitte und 19 Kapitel gegliedert werden. Mit dem Zollkodex wird der Versuch unternommen, die in diesem Bereich relevanten Rechtsgrundlagen zu vereinheitlichen und transparenter zu gestalten. Damit tritt nunmehr neben den Steuerkodex der Republik Usbekistan aus dem Jahr 1997 eine weitere standortrelevante und bedeutende Rechtsgrundlage. Nachfolgend sollen die wichtigsten Bestimmungen dargestellt werden.

I. Aufbau des Zollkodexes

Die Gliederung des Zollkodexes entspricht der Gestaltung vergleichbarer Gesetzeswerke mit der einleit...

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Der Zollkodex der Republik Usbekistan

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