StuB Nr. 6 vom Seite 1

Rechnungslegungspraxis nach BilMoG

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat die HGB-Bilanzierung aus ihrem Dornröschenschlaf erweckt. Nach langen Jahren der Auszehrung durch die Dominanz der Internationalen Rechnungslegung hat die deutsche Tradition auf diesem Wissensgebiet ihre angestammte Bedeutung wiedererlangt. Gerade durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise erleben das Anschaffungskosten- und das Vorsichtsprinzip wieder eine Renaissance, während die fair value-Bilanzierung nach IFRS „als Brandbeschleuniger der Krise” gebrandmarkt wird. Das BilMoG war die größte Reform des HGB seit über 20 Jahren, sie bricht teilweise mit traditionellen Bilanzierungsgrundsätzen. Ersteller, Prüfer und alle, die sich mit Bilanzierung befassen, müssen sich informieren und umstellen.

Zu den aufgrund des BilMoG modernisierten Rechnungslegungsvorschriften existiert mittlerweile ein sehr umfangreiches Fachschrifttum, in dem dazu zahlreiche Zweifelsfragen und bilanzpolitische Auswirkungen erörtert sowie Beispiele, Simulationen und Fallstudien erarbeitet wurden. Die Beiträge greifen zwar regelmäßig praktische Probleme und Fälle auf, bleiben gleichwohl primär theoretisch ausgerichtet. Empirische Befunde zur Rechnungslegung nach BilMoG stehen daher noch aus. An dieser Stelle setzt der Beitrag von Philipps ab S. 203 an: Anhand einer Auswertung von 53 Jahresabschlüssen, die bereits zum freiwillig nach den Vorschriften des BilMoG aufgestellt worden sind, wurde untersucht, wie die Rechnungslegungspraxis mit diesen Neuerungen umgeht. Ziel dieser Auswertung war es, erste Tendenzen bei der Ausübung neuer Wahlrechte, bei der Ausübung von Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten sowie bei der Ermessensausübung betreffend wesentliche Bewertungsänderungen in der Rechnungslegungspraxis nach BilMoG abzuleiten.

Funktionsverlagerungen

Die Funktionsverlagerungsbesteuerung ist nicht nur einer der umstrittensten Tatbestände des AStG. Vielmehr begründet sie auch einen fundamentalen steuerlichen Paradigmenwechsel bei der Aufdeckung stiller Reserven. Während vorher bei einer Umstrukturierung mit Auslandsbezug jeweils dem Grunde nach zu bestimmen war, welche konkreten Möglichkeiten oder Wirtschaftsgüter verlagert wurden, d. h. immer ein Einzelbewertungsgrundsatz zugrunde zu legen war, ist nun bei der Funktionsverlagerung – losgelöst von den einzelnen Wirtschaftsgütern – regelmäßig eine beliebig strukturierte Funktion über eine Gesamtbewertung zu bewerten. Die dadurch auftretenden Probleme wurden seit der Einführung umfangreich diskutiert. Das dazu umfangreich Stellung genommen. Diller und Grottke widmen sich in ihrem Beitrag ab S. 215 dem Gesamtbewertungsgrundsatz der Funktionsverlagerungen.

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Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 6/2011 Seite 1
NWB OAAAD-76156