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Mitbestimmung; | Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

Das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. ist im BGBl 2002 I S. 1130 verkündet worden und am in Kraft getreten. Der Vereinfachung des Wahlverfahrens dienen insbesondere folgende Maßnahmen: (1) Verkleinerung der Delegiertenversammlung durch die Erhöhung der Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs, auf die ein Delegierter entfällt, von 60 auf 90 sowie Änderung der Grenzwerte zur Begründung von Mehrfachstimmrechten, (2) Ermittlung der Kandidaten der leitenden Angestellten für den Aufsichtsrat in nur noch einer Abstimmung und (3) Einbeziehung der Sprecherausschüsse in das Wahlverfahren.

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