EuGH - C-578/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EG Art 18, AEUV Art 21
Rechtsfrage
Handelt es sich, wenn ein Mitgliedstaat die Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs auf dem Straßennetz in seinem Hoheitsgebiet, in einem Fall, in dem dieses Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, bei einem Einwohner dieses anderen Mitgliedstaats ausgeliehen worden ist und von einem Einwohner des erstgenannten Mitgliedstaats für Fahrten im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats benutzt wird, einer Steuer unterwirft, unter Berücksichtigung von Art. 18 EG (jetzt Art. 21 AEUV) um eine Situation, die dem Gemeinschaftsrecht unterliegt?
Gemeinschaftsrecht; Hoheitsgebiet; Kraftfahrzeug; Mitgliedstaat; Zulassung
Fundstelle(n):
OAAAD-75787