Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 6/2011 S. 240

Angemessen individualisierter Unternehmensgegenstand einer GmbH

Der Gesellschaftsvertrag muss den Gegenstand des Unternehmens mit Blick darauf enthalten, dass hierdurch vor allem nach außen der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit für die beteiligten Wirtschaftskreise hinreichend erkennbar wird (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Der bei der Eintragung zum Handelsregister anzugebende Gegenstand des Unternehmens darf sich weder auf untaugliche Leerformeln („Handel/Produktion/Vertrieb mit Waren aller Art”), noch auf sonstige, nicht zur Individualisierung taugliche, allgemeine Angaben beschränken (hier: „Handel und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf”). Selbst bei einer Vielfalt geplanter Geschäfte bleibt eine Individualisierung unter Angabe des Schwerpunkts der Geschäftstätigkeit nach außen darstellbar...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen