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BdF - IV B 2 -S 2241 - 13/81 BStBl 1981 I S. 76

Besteuerung der Mitunternehmer von Personengesellschaften; (BStBl 1977 II S. 145) und vom (BStBl 1981 II S. 84)

Bezug: (BStBl 1977 I S. 89),

Der BFH hatte in dem Urteil vom (BStBl 1977 II S. 145) entschieden, daß ein einheitliches Veräußerungsgeschäft vorliegt, wenn der Mitunternehmer einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut seines Privatvermögens an die Personengesellschaft zu Bedingungen veräußert, die unter Fremden üblich sind. Der BFH hat diese Auffassung inzwischen mit bestätigt. Danach ist bei Veräußerung eines Wirtschaftsguts durch eine Personengesellschaft an einen Gesellschafter zu Bedingungen, die bei entgeltlichen Geschäften zwischen Fremden üblich sind, der dabei realisierte Veräußerungsgewinn regelmäßig auch dann insgesamt ein Veräußerungsgewinn, wenn das Wirtschaftsgut beim Erwerber Privatvermögen wird. Der Gewinn ist, soweit der Erwerber als Gesellschafter am Vermögen der veräußernden Gesellschaft beteiligt ist, kein Entnahmegewinn.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Hinblick auf die erneute Entscheidung des BFH nicht mehr an der mit vertretenen Auffassung festgehalten.

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BMF v. 06.02.1981 - IV B 2 -S 2241 - 13/81

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