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BdF - IV B 2 -S 2241 - 102/81 BStBl 1981 I S. 308

Zweifelsfragen zur Anwendung des§ 15a EStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertrete ich zu Zweifelsfragen zur Anwendung des § 15a EStG folgende Auffassung:

I. Zweifelsfragen zur Anwendung des § 15a EStG

1. Prüfung der Frage der Mitunternehmerschaft

1 Die Anwendung des § 15a EStG setzt voraus, daß der Personenzusammenschluß nach den ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen eine Mitunternehmerschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist und daß die Beteiligten demzufolge Mitunternehmer sind.

2. Begriff und Umfang des Kapitalkontos im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

2 § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG stellt auf das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten ab. Dieses Kapitalkonto spiegelt den Anteil des Kommanditisten am Gesamthandsvermögen der Gesellschaft und die Aufwendungen des Kommanditisten für den Erwerb des Mitunternehmeranteils, die in einer steuerlichen Ergänzungsbilanz auszuweisen sind, sowie das Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten wider. Das Sonderbetriebsvermögen umfaßt diejenigen Wirtschaftsgüter, die nicht zum Gesamthandsvermögen gehören, aber in den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich der Mitunternehmerschaft einzubeziehen sind. Ist die Kommanditeinlage mit Fremdmitteln finanziert, gehört die Darlehensverbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen und mindert ...

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BMF v. 08.05.1981 - IV B 2 -S 2241 - 102/81

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