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NWB 12/2011 S. 961

Krankenversicherung | Wechsel wegen Versicherungsfreiheit ohne Fristwahrung zulässig

Für das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zum reicht es aus, dass das aktuelle regelmäßige Entgelt auf ein Zeitjahr hochgerechnet die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für die Jahre 2010 und 2011 übersteigt. Es ist nicht erforderlich, dass das 2010 tatsächlich erzielte Entgelt 49.950 € überstieg. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAEG für 2010 übersteigt, scheiden bereits am kraft Gesetzes aus der Versicherungspflicht aus. Es gelten die „in vorausschauender Betrachtungsweise auf Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse”. Die gesetzliche Stichtagsregelung hat der Gesetzgeber bewusst so gewählt, dass die Frage der Versicherungspflicht schon z...

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