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NWB Nr. 12 vom Seite 952

Auflösungsverluste bei Insolvenz

Antje Knüppel

Die Kapitalausstattung sowie die Finanzierung einer GmbH sind für deren Gesellschafter stets mit dem Risiko eines Kapital- bzw. Wertverlusts verbunden. Gerät eine Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten, erhält diese von ihren Gesellschaftern neben Darlehen auch häufig neues Kapital. Gelegentlich lässt sich ein Insolvenzantrag dennoch nicht vermeiden. Zivilrechtlich begründet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Auflösung der Kapitalgesellschaft. Die wiederum geht oftmals mit dem (Total)Verlust von Kapital und Darlehen des Gesellschafters einher. Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen soll daher die steuerliche Behandlung eines Auflösungsverlusts im Falle eines Insolvenzverfahrens sein. Dabei beschränkt sich die Betrachtung auf wesentliche Beteiligungen nach § 17 EStG. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften, vorausgesetzt der Veräußerer war innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt. Entsprechendes gilt für Veräußerungsverluste, sofern die Verlustberücksichtigung ...

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