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IWB Nr. 14 vom Seite 699 Fach 5 Tschechien Gr. 6 Seite 2

Das deutsch-tschechische Abkommen über Soziale Sicherheit

Praktische Gesichtspunkte beim Transfer deutscher Arbeitnehmer nach Tschechien

von Rentenberater Ulrich Buschermöhle, PricewaterhouseCoopers, Düsseldorf

I. Zustandekommen und Inhalt

Der Bundesrat hat am dem Gesetz zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Soziale Sicherheit zugestimmt.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Ulrike Mascher, erklärt dazu: ”Künftig besteht für Deutsche und Tschechen grenzüberschreitend Krankenversicherungsschutz und die Renten werden auch im jeweils anderen Land ausgezahlt. Gerade in den grenznahen Regionen ist dieses Abkommen von großer Bedeutung, denn wir schließen damit eine sozialversicherungsrechtliche Lücke für die Menschen und verbessern die soziale Sicherung über die heutigen EU-Grenzen hinweg.” Am war das Abkommen von ihr und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Arbeitsminister der Tschechischen Republik, Dr. Vladimir Spidla, in Prag unterzeichnet worden.

Nach dem Abkommen besteht Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig auch dann, wenn sich Versicherte vorübergehend im anderen Vertragsstaat aufhalten. Das Abkommen kommt so den jährlich rund 1,5 Mio deutschen Reisenden in der Tschechischen Republik zugute. Sie erhalten im Falle der Erkrankung in Tschechien sofort notwendige med...

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