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IWB Nr. 9 vom Seite 463 Fach 5 Bulgarien Gr. 3 Seite 22

Vergabe von Konzessionen in Bulgarien

von Nikola Goranov, Köln/Sofia

I. Gesetzliche Grundlage

Noch im Dezember 1995 verkündete eine einschlägige Ministerratsverordnung die Durchführungsbestimmungen zu dem Gesetz (GBl Nr. 111/1995). Diese Normativakte verordneten und regelten ”ein Sonderrecht für Nutznießung von staatseigenen Objekten, auch von solchen, die von dem Konzessionär mit eigenen Mitteln errichtet werden, und die Erteilung von Genehmigungen für Ausübung von Tätigkeiten, die gesetzlich festgelegte Monopole sind”. Jede bulgarische und ausländische natürliche oder juristische Person, registriert als Kaufmann bzw. Firma, kann durch Teilnahme an einem Wettbewerb oder einer Versteigerung für Vergabe einer Konzession kandidieren. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich geregelt, welche Arten von Objekten für eine Konzession vergeben werden können, wobei die Aufzählung erschöpfend angegeben ist.

II. Objekte an der Schwarzmeerküste

Die praktische Anwendung des Konzessionsgesetzes fand im Jahr 1999 statt und ging dabei durch mehrere Entscheidungen des Ministerrats, die die Vergabe von Konzessionen an der Schwarzmeerküste für Gestaltung oder direkte Benutzung als Strände verkündeten. Es handelt sich um insgesamt 49 Küstenlandabschnitte (GBl Nr. 34, 35, 38 und 3...

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