Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 14 vom Seite 639 Fach 3 Deutschland Gr. 2 Seite 1066

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen zum 1. Juli 2003

von Amtsrat Frank Burmeister, Berlin

I. Geltende Abkommen

Hongkong: Hongkong wurde mit Wirkung ab ein besonderer Teil der VR China (Hongkong Special Administrative Region). Das allgemeine Steuerrecht der VR China gilt dort nicht. Damit ist das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der VR China abgeschlossene DBA v. auch nach dem in Hongkong nicht anwendbar.

Macau: Macau wurde im Dezember 1999 ein besonderer Teil der VR China. Wie im Verhältnis zu Hongkong ist auch in Macau nach dessen Übergabe an China das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der VR China abgeschlossene DBA v. nicht anwendbar.

II. Künftige Abkommen und laufende Verhandlungen

Aserbaidschan: Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit ist das DBA mit der UdSSR v. im Verhältnis zu Aserbaidschan weiter anzuwenden (BGBl II 1996, S. 2471).

Australien: Das Revisionsabkommen wurde am paraphiert.

Belgien: Das Zusatzabkommen wurde am unterzeichnet. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Chile: Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Costa Rica: Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Frankreich: Das Zusatzabkommen v. ist am in Kraft getreten (BGBl II 2003, S. 542).

Georgien: Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit ist das DB...BGBl II 1992, S. 1128

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen zum 1. Juli 2003

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen