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IWB Nr. 4 vom Seite 187 Fach 3 Deutschland Gr. 2 Seite 1014

Das Zusatzabkommen vom 20. 12. 2001 und der Wegfall der französischen Steuergutschrift (avoir fiscal) aus deutscher Sicht

von Siegfried Wagner, Dipl.-Finanzwirt/RegDir a. D./StB, Ratingen

I. Der Entwurf des Zusatzabkommens vom

Am ließ das BMF erklären, dass am in Paris ein Zusatzabkommen zur Änderung des deutsch-französischen DBA unterzeichnet worden sei. Durch das Zusatzabkommen solle die im geltenden Abkommen vorgesehene Gewährung der französischen Körperschaftsteuergutschrift (avoir fiscal) für deutsche Investoren ab allgemein abgeschafft werden. Das Gesetzgebungsverfahren, mit dem das Zusatzabkommen in Kraft gesetzt werden solle, werde umgehend eingeleitet. Die Abschaffung der Steuergutschrift erfolge im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform, mit der ein neues Körperschaftsteuersystem und das Halbeinkünfteverfahren eingeführt worden seien. Aufgrund der weitgehenden Beseitigung der steuerlichen Doppelbelastung der Dividenden in Deutschland sähen beide Staaten keine Notwendigkeit mehr, bei französischen Dividenden weiterhin die Gutschrift der französischen Körperschaftsteuer zu gewähren. Ergänzend weist das BMF nochmals auf die gemeinsame deutsch-französische Erklärung vom hin, in der die Behörden beider Staaten klargestellt hatten, dass bei deutschen Kapitalgesellschaften als Dividendenempfänger durch die Unternehmenssteuerreform im Regelfall die Berechti...

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