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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 1 AL 115/08

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein schwerbehinderter Sozius einer aus mehreren Rechtsanwälten bestehenden Rechtsanwaltssozietät ist nicht nach § 75 Abs. 1 und 3 SGB IX auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen anzurechnen (Anschluss -; -).

2. Das Verbot der reformatio in peius gilt nach § 63 Abs. 3 GKG nicht für die Abänderung der Kostenentscheidung des SG im Berufungsverfahren.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2010 S. 576 Nr. 11
DStR-Aktuell 2010 S. 14 Nr. 11
DStRE 2010 S. 645 Nr. 10
TAAAD-72667

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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.09.2009 - L 1 AL 115/08

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