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IWB Nr. 23 vom Seite 1155 Fach 3a Gr. 1 Seite 976

Die Entscheidungen des BFH und der FG zum Begriff der Betriebsstätte

von ORR Dieter Grützner, Münster

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Stichwort
Quelle
Aussage
Feste Geschäftseinrichtung
HFR 1993, 459
Werden einem Gewerbetreibenden von einem Auftraggeber Einrichtungen zur Unterstellung von Handwerkszeug überlassen, das seine Arbeitnehmer bei der Durchführung des ihm erteilten Auftrags benutzen, so können diese Einrichtungen eine Betriebsstätte des Gewerbetreibenden darstellen, auch wenn es sich bei dem Auftrag nicht um Bauausführungen handelt.
BStBl 1971 II, 776
Ein Versicherungsagent begründet für die von ihm vertretene Versicherungsgesellschaft eine Betriebsstätte, wenn ihm im Eigentum der Gesellschaft stehende Einrichtungen in der Weise überlassen werden, dass bei Beendigung seiner Tätigkeit sein Gebrauchsrecht entfällt.
BStBl 1972 II, 289
Eine Betriebsstätte i. S. des § 12 AO wird durch eine auch dann begründet, wenn es sich bei den darin verrichteten Tätigkeiten um nebensächliche, unwesentliche oder Hilfstätigkeiten handelt, die der Ausübung des Gewerbebetriebs dienen.
BStBl 1985 II, 417
Die Redaktionsaußenstelle eines Presseunternehmens begründet auch dann eine Betriebsstätte, wenn darin nur Tä...

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