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IWB Nr. 4 vom Seite 159 Fach 3a Gr. 1 Seite 792

Besteuerung von Einkünften leitender Angestellter nach dem DBA-Schweiz

Art. 15 Abs. 4, Art. 24 Abs. 1 DBA-Schweiz; § 237 AO 1977; § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg

Leitsatz (nicht amtlich):

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei im Inland ansässigen leitenden Angestellten schweizerischer Kapitalgesellschaften die Doppelbesteuerung ihrer Arbeitseinkünfte aus Inlands- oder Drittstaatentätigkeiten nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz nur durch Anrechnung der schweizerischen Steuer auszugleichen ist.

Aus dem Sachverhalt:

Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind Eheleute, die ihren gemeinsamen Wohnsitz im Inland haben. Der Antragsteller ist Prokurist einer AG mit Sitz in Basel (Schweiz). In den Jahren 1991 bis 1995 befand er sich an jeweils über 60 Tagen auf Dienstreisen in Drittstaaten zu Lasten des Betriebs. Weitere Reisetage entfielen auf Deutschland und die Schweiz. Die Lohneinkünfte dieser Jahre wurden in der Schweiz besteuert. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das FA) setzte mit Bescheid v. erstmals ESt-Vorauszahlungen zum 10. 9. und sowie vierteljährliche Vorauszahlungen ab dem Jahre 1998 fest. Er vertrat die Auffassung, der Antragsteller übe seine Arbeit nicht in der Schweiz aus, soweit er sich für die schweizerische AG auf Reisen in Deutschland oder in Drit...BGBl 1993 II S. 1886BStBl 1993 I S. 927

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