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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 11 AL 35/07

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 134 Abs. 2 Nr. 3 SGB III ist fiktiv das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte, für Zeiten zugrunde zu legen, in denen der Arbeitslose Kurzarbeitergeld bezogen hat. Hat der Arbeitslose während der Wochenfeiertage kein Kurzarbeitergeld erhalten, sondern normales Arbeitsentgelt in der Form einer Feiertagsvergütung, so ist für eine fiktive Bemessung an Feiertagen kein Raum. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAD-71584

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 01.10.2009 - L 11 AL 35/07

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