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IWB Nr. 19 vom Seite 935 Fach 3a Gr. 1 Seite 744

Zusammenveranlagung eines unbeschränkt Steuerpflichtigen mit seiner in Großbritannien ansässigen Ehefrau bei wesentlichen Auslandseinkünften

§ 1a Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG; Art. 48 EGV; Art. II Abs. 1 Buchst. h DBA-Großbritannien; § 69 FGO.

Vorinstanz: (EFG 1997, 1314).

Leitsätze (des Bundesfinanzhofs):

1. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der 90-v. H.-Grenze der §§ 1a Abs. 1 Nr. 2 und 1 Abs. 3 Satz 2 EStG mit Art. 48 EGV.

2. Die Geltendmachung eines berechtigten Interesses an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Haushaltsführung kann nicht gefordert werden, wenn die Verletzung des EGV ernstlich in Betracht kommt.

Aus dem Sachverhalt:

Der im Jahre 1944 geborene Antragsteller und Beschwerdegegner (Ast) ist britischer Staatsangehöriger mit zweitem Wohnsitz in der Umgebung von Frankfurt/Main (F). Er ist in Frankfurt als Pilot tätig. Sein Familienwohnsitz liegt in Großbritannien. Dort leben seine Frau und die gemeinsame Tochter. Der Ast hielt sich jedoch im Streitjahr 1994 in Großbritannien nur geringfügig auf, weshalb er nach britischem Steuerrecht als „non-resident„ behandelt wurde. Während der Ast im Streitjahr aus seiner Tätigkeit als Pilot 187 799 DM brutto verdiente, erzielte seine Ehefrau aus ihrer in Großbritannien ausgeübten Berufstätigkeit 37 875 D...

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