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IWB Nr. 17 vom Seite 818 Fach 3a Gr. 1 Seite 630

Mißbräuchliche Zwischenschaltung irischer Finanzanlagegesellschaften („Irland I”)

FG Ba.-Wü., Urt. v. , 10 K 248/96, nrkr.

§§ 7 ff. AStG, § 42 AO, Art. 52 EG-Vertrag, Art. XXII Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa DBA-Irland

Leitsätze (des Verfassers):

1. Der Einsatz einer irischen Finanzanlagegesellschaft durch eine (im vorliegenden Fall im Pressewesen tätige) deutsche Muttergesellschaft war unter den obwaltenden Umständen Mißbrauch im Sinne von § 42 AO. Die Erträge der irischen Gesellschaft sind dementsprechend dem steuerpflichtigen Gewinn der deutschen Muttergesellschaft unmittelbar zuzurechnen. Das Schachtelprivileg des DBA-Irland findet keine Anwendung.

2. Der durch das Irlandengagement angefallene Aufwand (irische Verkehrsteuer, irische Körperschaftsteuer, „Management Fees„ und Provisionen) ist bei der deutschen Muttergesellschaft als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Aus dem Sachverhalt:

Streitgegenstand war ausschließlich die Körperschaftsteuer für das Jahr 1990, so daß die ab 1992 geltende Neuregelung der „Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter„ (§ 10 Abs. 6 AStG) noch nicht relevant war. Die in dem entschiedenen Fall eingesetzte irische Kapitalanlagegesellschaft, im folgenden kurz „Irlandgesellschaft„ genannt, hatte Sitz und Ort der Geschäftsleitung im International Finance Service Center (IFSC) i... /

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