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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 5 AS 1540/10 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

Ist ein Empfänger von Arbeitslosengeld II in einem Wohnheim untergebracht, das für Unterkunft und Heizung einschließlich aller Nebenkosten wie Energie und Warmwasser einen bestimmten Tagessatz als Miete fordert, und übernimmt der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Kosten der Unterkunft und Heizung durch Zahlung der fälligen Tagessätze unmittelbar an das Wohnheim, so darf die dem Leistungsempfänger gewährte Regelleistung nicht um eine Energiepauschale (für Kosten der Haushaltsenergie und Warmwasser) gekürzt werden.

Fundstelle(n):
FAAAD-71318

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20.09.2010 - L 5 AS 1540/10 B PKH

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