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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 2 SF 159/09

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die erhöhte Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung können allein "Nur-Hausfrauen" bzw. "Nur-Hausmänner" erhalten.

2. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es weiterhin, der Unterbewertung der Arbeit in Haushalt und Familie entgegen zu wirken.

3. Die Vorschrift des § 21 JVEG bezweckt nicht die Schaffung einer Erwerbsquelle für Erwerbserzatzeinkommen beziehende Personen.

Fundstelle(n):
SAAAD-71182

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 03.05.2010 - L 2 SF 159/09

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